C & S Immobilien

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Ihr Eigentum in guten Händen

Strom und/oder Gas

Eingetragen am Mai 5, 2009 in der Kategorie Dienstleistung

Strom und/oder Gas an- und/oder ummelden

Mit einem Auszug aus einer Wohnung beziehungsweise einem Haus enden automatisch die Nutzungsverträge mit den entsprechenden Versorgern für Gas und Strom.
Um späteren Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen und damit die Strom- und Gasanbieter auch eine korrekte Verbrauchsberechnung vornehmen können, sollte man sich unbedingt die Zählerstände des Strom-, Wasser- und Gaszählers bei Auszug notieren.
Um nach dem Umzug ins neue Heim nicht unter der "kalten Dusche" zu stehen und auf Gas und Strom verzichten zu müssen, ist es ratsam, sich bereits unmittelbar nach dem Abschluss des neuen Mietvertrages auf die Suche nach einem geeigneten Gas- und/oder Stromanbieter zu begeben.
Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die gesamte Vorlaufzeit von der Vertragsunterzeichnung bis zur Lieferung durch den Stromanbieter ca. sechs bis acht Wochen in Anspruch nimmt.
Ist dieser Zeitraum im Vorfeld des Umzuges nicht realisierbar - kein Problem - der regionale Energieversorger hat die Pflicht Sie zu versorgen, also die "Zwischenlieferung" zu übernehmen.

Lassen Sie sich beraten!

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