Versicherung
Eingetragen am Mai 5, 2009 in der Kategorie Dienstleistung
Versicherungsverträge
Informieren Sie die Versicherungsinstitute rechtzeitig vor dem Umzug über Ihren Wohnungswechsel, meist genügt ein formloses Schreiben oder ein Anruf beim Sachbearbeiter, um Ihre neue Adresse mitzuteilen.
Möglicherweise wird Ihr Versicherungsvertrag geändert und der neuen Wohnsituation angepasst. Ziehen Sie beispielsweise in eine größere Wohnung, könnte sich die Versicherungssumme erhöhen, um eine Unterdeckung zu verhindern. Informieren Sie sich!
Tip:
- Für die Dauer des Umzuges geht Ihre Hausratsversicherung auf die neue Wohnung über. Somit besteht für beide Wohnungen Versicherungsschutz
- In manchen Regionen empfiehlt sich eine Feuer- und/oder Hochwasserversicherung.
Lassen Sie doch gleich alle Verträge überprüfen. Durch die Veränderung der Wohnfläche oder auch den Umzug in einen anderen Bezirk - ganz wichtig bei Kfz - gelten neue Preise
Ihr Versicherungsfachmann Michael Zitka berät Sie gerne!
Allianz Deutschland
Fachberater Herr Michael Zitka
Buckower Damm 219 b
12349 Berlin
Tel.: 030-200771044
Fax : 030-200771055
Handy: 0177/62 15 050
Kontakt: E-Mail Michael Zitka
Wer haftet bei Umzugsschäden?
Prinzipiell müssen Sie für alle Schäden und Verluste aufkommen. Prüfen Sie daher vorher, ob Ihre Versicherung entstehende Schäden abdeckt. Die Privathaftpflicht Ihrer Umzugshelfer kommt nicht für Schäden an Ihrem Umzugsgut auf, da es sich um eine so genannte "Gefälligkeitsleistung" handelt. Anders sieht es aus, wenn Ihr Umzugshelfer das Inventar eines Dritten (Vermieter, Nachbar usw.) beschädigt - z.B. wenn er beim Tragen eines Bücherregals das Fenster im Treppenhaus zerbricht oder einen Kratzer am Auto des Nachbarn verursacht.
